Risiken minimieren ist Wild

Schadstoffe und Altlasten

Risiken im Rahmen von Abbruchvorhaben

Bei Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, ist häufig mit dem Einsatz schadstoffhaltiger und potenziell gesundheitsgefährdender Baustoffe zu rechnen. Eine frühzeitige Untersuchung hilft, diese Stoffe zu erkennen und zu bewerten. 

Nicht bekannte Schad- und Gefahrstoffe können im Zuge des Abbruchs zu

  • nicht eingeplanten Sanierungsmaßnahmen
  • zusätzlichen Entsorgungsleistungen
  • ungewollten Baustillständen
  • unvorhersehbaren Kostensteigerungen führen.

Die fehlende Angabe zu Schad- und Gefahrstoffen können die Gesundheit der am Bauvorhaben Beteiligten gefährden, was zu Schadensersatzforderungen an den Bauherren führen kann.

Das Ziel, die bestehende mineralische Bauschuttmasse zu einem verwertbaren Produkt aufzubereiten, ist durch nicht gefundene Schad- und Störstoffe gefährdet.

Erhalt der Nutzbarkeit von Flächen und Lebensräumen.

Ansprechpartner

Peter Guggemos

Dipl.-Ing.

Bauleiter Altlastensanierung

Elias Haitz

Master of Engineering

Geschäftsfeldleiter Umwelt

Schadstoffuntersuchung

Unsere Leistungen sind Ihr Vorteil

Unsere Leistungen

  • Kurzfristige Untersuchung der Gebäudesubstanz und Gefahrstoffermittlung
  • Kernbohrungen in Decken, Böden und Wänden
  • Erfassen der Bausubstanz, Probenahme der mineralischen Bauschuttmasse und potenziell schadstoffhaltiger Baustoffe
  • Analyse des Probenmaterials in akkreditierten Fremdlaboren
  • Bewerten der Laborergebnisse nach abfall- und gefahrstoffrechtlichen Gesichtspunkten
  • Zusammenstellen der Ergebnisse in einem Gutachten
  • Erstellen von Mengenermittlungen der beim Rückbau anfallenden Bauschuttmassen
  • Ausarbeiten eines Leistungsverzeichnisses gem. VOB/A (§7)

Ihr Vorteil

Sie wissen bereits vor dem Abbruch über eine mögliche Schadstoffbelastung der Bausubstanz Bescheid.
Sie kennen Ihr Gebäude und können Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Diese sind verankert:

  • im Bauordnungsrecht (§41)
  • in der Gefahrstoffverordnung (§6, §7, §15)
  • in den Baugenossenschaftlichen Regeln (DGUV 101-004, früher BGR 128)
  • in den Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen
  • in der Abfallnachweisverordnung (§7, §15)
  • in der Baustellenverordnung (§2)
  • in der VOB/A (§7)

Kostensicherheit durch Minimieren der oben zuvor genannten Risiken
Beratende Unterstützung bei Entsorgungsfrage

Von alten Lasten zu klaren Lösungen

Altlastensanierung

Auf Grund Jahrhunderte langer gewerblicher und der darauf folgenden industriellen Nutzung von Standorten sind zwangsläufig Altlasten entstanden. Nicht selten verunreinigen dabei umweltgefährdende Stoffe die Schutzgüter Boden und Grundwasser.

Im Rahmen unserer Dienstleistungen im Bereich Altlastensanierung bieten wir eine gezielte Altlastenvorerkundung und Bewertung an und führen die Rückbau- und Sanierungsarbeiten unter gutachterlicher Begleitung durch. Dadurch können wir im Zuge der Ausführung ein ökologisch und ökonomisch schlüssiges Entsorgungskonzept entwickeln und eine hohe Wiederverwertungsquote der anfallenden Materialien erzielen.

Durch die bedarfsgerechte Revitalisierung werden ehemals belastete oder brachliegende Flächen wieder nutzbar und können erneut in den Wirtschaftskreislauf integriert werden.

Deponiebau

Von der Basisabdichtung über die Erfassung der Sickerwässer bis hin zur Oberflächenverdichtung und Rekultivierung gemäß Deponieverordnung (DepV).
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